Warum ist dieser Krankenversicherungsschutz so wichtig?
- Die GKV zahlt Ihnen für Brillen und Kontaktlinsen keinen Cent – außer Sie sind schwer sehbeeinträchtigt oder unter 18 Jahre.
- Laseroperationen, die Brillen oder Kontaktlinsen in vielen Fällen unnötig machen, werden ebenfalls nicht bezahlt.
- Ähnliches gilt für Hörgeräte: Bei über 1.700 EUR pro Ohr übernimmt die GKV derzeit davon nur rd. 785 EUR – und das lediglich alle 6 Jahre.
Der Tarif Sehen und Hören (SuH) senkt Ihre Zuzahlung bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Laserverfahren am Auge, bei Hörgeräten und sonstigen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräten.
- Für Sehhilfen: 100% Erstattung bis 300 EUR, alle 24 Monate
- Für Laserverfahren, z. B. LASEK oder LASIK: 100% Erstattung bis 750 EUR pro Auge, erneuter Anspruch nach 60 Monaten
- Für Hörgeräte: 100% bis zu 800 EUR alle 36 Monate je Ohr
- 100% für sonstige Hilfsmittel bis zu 300 EUR, alle 24 Monate
- Keine Gesundheitsfragen, sofort Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
Weiterführende Informationen
Leave A Comment